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Die Diskussion um die geplante Agri-Photovoltaikanlage in Thelstorf hat gezeigt, dass viele Bürgerinnen
und Bürger vor allem eine Sorge teilen:
Wird auf der Fläche tatsächlich dauerhaft Landwirtschaft betrieben oder dient die landwirtschaftliche
Nutzung lediglich als Vorwand für die Errichtung einer Photovoltaikanlage?
Diese Bedenken haben wir sehr ernst genommen.
Für uns stand dabei nicht die Frage im Vordergrund, ob man ein solches Projekt allein durch politische
Ablehnung dauerhaft verhindern kann. Entscheidend war vielmehr, die vorhandenen
Einflussmöglichkeiten der Gemeinde zu nutzen und verbindliche Sicherungsmechanismen in den
städtebaulichen Vertrag aufzunehmen.
Unser Ziel war klar:
Wenn von Agri-PV gesprochen wird, dann muss auch dauerhaft Landwirtschaft betrieben werden.
Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass im städtebaulichen Vertrag klare und verbindliche
Regelungen aufgenommen werden.
So wurde festgelegt, dass es sich um eine Agri-PV-Anlage im Sinne der DIN SPEC 91434 handeln muss.
Damit verbunden sind klare Anforderungen:

  • dauerhafte landwirtschaftliche Nutzung der Fläche,
  • Sicherstellung eines landwirtschaftlichen Ertrags von mindestens 66 % des Referenzertrags im
    mehrjährigen Mittel,
  • maximal 15 % Flächenverlust durch bauliche Anlagen.
    Darüber hinaus muss ein belastbares landwirtschaftliches Nutzungskonzept vorgelegt werden. Darin ist nachvollziehbar darzustellen, wie die Fläche künftig bewirtschaftet werden soll, welche Kulturen
    angebaut werden, wie die Bewirtschaftung technisch erfolgen kann und wie die landwirtschaftliche
    Nutzung dauerhaft sichergestellt wird.
    Uns war außerdem wichtig, dass dieses Konzept nicht ausschließlich der Gemeinde vorgelegt wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, sich frühzeitig ein eigenes Bild davon zu
    machen, wie die Fläche künftig genutzt werden soll. Deshalb haben wir angeregt, das Nutzungskonzept vor weiteren Verfahrensschritten öffentlich vorzustellen.
    Zusätzlich sind Regelungen zum Bodenschutz aufzunehmen. Hierzu gehören insbesondere die Erstellung eines Bodenschutz- und Entwässerungskonzeptes, die Berücksichtigung der Höhenlinienführung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Erosion und Oberflächenabfluss in Richtung Seeve.
    Ein weiterer wichtiger Punkt ist die langfristige Absicherung des Projektes. Deshalb sind eine
    verbindliche Rückbauverpflichtung nach Ende der Nutzung sowie die Hinterlegung einer geeigneten
    Sicherheitsleistung zu vereinbaren. Damit wird sichergestellt, dass die Anlage nach einer späteren
    Stilllegung vollständig zurückgebaut wird und die Kosten hierfür abgesichert sind.
    Darüber hinaus ist eine Regelung zur Rechtsnachfolge aufzunehmen. Damit gehen sämtliche
    Verpflichtungen auch auf einen möglichen späteren Betreiber oder Eigentümer über. Die vereinbarten Standards können somit nicht durch einen Verkauf oder Betreiberwechsel umgangen werden.
    Wir stehen einer sinnvollen Verbindung von Landwirtschaft und erneuerbaren Energien grundsätzlich
    offen gegenüber. Gleichzeitig erwarten wir, dass Zusagen nicht nur gemacht, sondern auch dauerhaft eingehalten werden.
    Die nun zu vereinbarenden Regelungen sorgen dafür, dass Agri-PV in Thelstorf nicht nur ein Schlagwort bleibt, sondern mit klaren Anforderungen, Transparenz und langfristigen Sicherungen verbunden ist.
    Genau dafür haben wir uns in den Beratungen eingesetzt.
    Aydin Yakin
    CDU Ratsmitglied im Gemeinderat Jesteburg,
    CDU Fraktion Jesteburg,
    Bau- und Planungsausschuss Jesteburg,
    Finanz & Controllingausschuss Jesteburg