Auch in Bendestorf ist und bleibt die angespannte Haushaltslage wichtigstes Thema der Gemeinde. Der auf der Ratssitzung am 12. März 2024 verabschiedete Ergebnishaushalt 2024 schließt mit einem Defizit in Höhe von rd. TEUR 875 ab und der Finanzhaushalt 2024 mit einem Minus von rd. TEUR 790. Diese Defizite können in 2024 noch durch vorhandene Rücklagen bzw. bestehende Liquidität aufgefangen werden, doch auch die Folgejahre bleiben nach aktueller Planung hoch defizitär. Sollte ab dem Jahr 2025 kein ausgeglichener Etat möglich sein, wovon derzeit auszugehen ist, wird auch Bendestorf erstmals ein Haushaltssicherungskonzept zur Genehmigung vorlegen müssen.

Der Umfang der Defizite macht deutlich, dass es nicht eine einzelne Maßnahme sein wird, die Bendestorf wieder eine solide Finanzgrundlage verschaffen kann. Dies gilt umso mehr, als die beschriebene Finanzlage notwendige Investitionen auf Samtgemeinde- und Gemeindeebene z.B. in Schulen, Feuerwehr und Straßen noch gar nicht berücksichtigt. Letztlich wird ein Katalog von ausgewogenen, aber ebenso erforderlichen Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Unser Bendestorfer Team hatte sich daher bereits in den Vorjahren in einer internen Arbeitsgruppe eingehend mit dem Schwerpunkt Finanzen befasst. Daraus abgeleitet hatte die CDU-Fraktion u.a. den Antrag auf Einführung einer Zweitwohnsitzsteuer eingebracht, der zwischenzeitlich im Gemeinderat angenommen wurde und dessen Umsetzung sich innerhalb der Verwaltung in der Vorbereitung befindet. Ebenso haben unsere Ideen zur Verbesserung der finanziellen Lage des Freibades Eingang in die Arbeit des neuen Vorstands des Fördervereins gefunden. Momentan befindet sich ein Informationsblatt für in Bendestorf wohnhafte Unternehmer in Arbeit, welches auf Möglichkeiten zur Erhöhung des lokalen Gewerbesteuer­aufkommens durch Sitzverlegung oder Verlagerung von Unternehmensteilen nach Bendestorf aufmerksam macht.

Eine weitere mögliche Maßnahme, um der finanziellen Schieflage wieder Herr zu werden, ist die Schaffung eines modernen Gewerbeparks „Vor dem Moore“ zwischen der Jesteburger Chaussee und den Fußballplätzen des SV Bendestorf. Geplant ist hierfür die Ausweisung eines Gebiets von ca. 3,47 ha, das bislang als landwirtschaftliche Ackerfläche genutzt wird (die Gemeinde ist nicht Eigentümer der Grundstücke). Entsprechend hat der Gemeinderat – nach eingehender Diskussion sowohl im Rahmen der Bürgerfragestunde als auch innerhalb des Gremiums – auf seiner öffentlichen Sitzung am 12. März 2024 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes mit dem Ziel der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Gewerbeflächen beschlossen.

Anders als vereinzelt zu lesen war, handelt es sich bei diesem mehrheitlich und mit den Stimmen der CDU-Fraktion getroffenen Beschluss keineswegs um einen „schnellen Ruf“ nach einem Gewerbegebiet. Tatsächlich liegt das Thema konkret schon seit einigen Jahren auf dem Tisch. So wurde der Gewerbepark bereits anlässlich der Kommunalwahlen 2021 thematisiert und war ebenso Gegenstand des Meinungsaustausches zwischen Bürgern, Verwaltung und Politik auf zwei Dialogveranstaltungen zur Verbesserung der Finanzsituation im Sommer 2023. In all der Zeit wurde jedoch selbst von den Kritikern eines Gewerbegebiets leider keine Idee genannt oder gar belastbar entwickelt, die eine Erhöhung des strukturell zu niedrigen Gewerbesteueraufkommens durch Schaffung zusätzlicher Gewerbeflächen entbehrlich erscheinen lässt. Während dieser Jahre haben sich die Finanzen zudem drastisch weiter verschlechtert. Es gibt daher keine Einzelmaßnahme, die alle Finanzprobleme löst, und im Vergleich zu anderen Orden fehlt es Bendestorf fraglos an Gewerbesteuereinnahmen.

Bekanntlich kommt einer Gemeinde von ihrem lokalen Steueraufkommen aus Einkommen-, Grund- und Gewerbesteuer jeweils nur ein gewisser Anteil zugute. Bei der Gewerbesteuer hängt der genaue Prozentsatz insbesondere vom Hebesatz und von der Höhe der Umlagen an Samtgemeinde und Kreis ab. Basierend auf dem ab 2024 für Bendestorf geltenden Hebesatz von 390 % verbleiben der Dorfkasse derzeit gut 26 % (auch hierzu kursierten bedauerlicherweise fehlerhafte Zahlen in der Öffentlichkeit). Dabei ist zur Vervollständigung des Gesamtbildes zu berücksichtigen, dass auch Kreis und Samtgemeinde, die gleichfalls erhebliche Finanzprobleme haben, von den Mehreinnahmen profitieren, was ebenfalls im Interesse aller hier lebenden Bürger ist und wiederum die Umlagen gegenüber der Gemeinde kleiner hält.

Dabei ist selbstverständlich, dass ein neu zu planendes Gewerbegebiet kurzfristig keine Einnahmen generiert. Dies verspricht entgegen anders lautenden Behauptungen indes auch niemand. Aber die Finanzprobleme verschwinden auch nicht kurz-, mittel- oder langfristig dadurch, dass keine Maßnahmen ergriffen werden. Bendestorf benötigt daher sobald wie möglich zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen und es wurde bereits (zu) viel Zeit auf dem Weg dorthin verloren. Eine weitere Verzögerung bei den Vorbereitungen für ein mögliches Gewerbegebiet wäre daher nicht zu verantworten gewesen.

Der jetzige Ratsbeschluss stellt einen ersten Schritt dar, dem das weitere gesetzesmäßige Verfahren zur Errichtung eines Gewerbegebiets folgt; u.a. bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Samtgemeinde Jesteburg. In diesen Prozess werden auch die Belange von Anwohnern ebenso wie die des Naturschutzes Eingang finden.

Angedacht ist, das Gebiet zusammen mit der Wirtschaftsförderung im Landkreis Harburg (WLH) zu entwickeln (www.wlh.eu). Hierzu hat zwischen der WLH, der Politik sowie der Verwaltung ein erstes Gespräch stattgefunden und die Verwaltung wurde vom Rat beauftragt, eine Planungsvereinbarung sowie einen Erschließungsvertrag mit der WLH zu verhandeln. Die Vorteile einer Entwicklung der Gewerbeflächen mit der WLH liegen insbesondere in

  • der Vermeidung einer Ausschreibung der Planungsleistungen durch die Gemeinde,
  • dem Erwerb der Flächen seitens der WLH direkt von den Eigentümern, d.h. die Gemeinde muss finanziell nicht in Vorleistung treten,
  • einer bedarfsgerechten Planung in Abstimmung mit der Gemeinde,
  • der Übernahme der durch die Bauleitplanung entstehenden Kosten seitens der WLH,
  • der Entwicklung und Vermarktung der Grundstücke durch die WLH,
  • dem Abschluss eines Erschließungsvertrags einschließlich mit der Gemeinde abzustimmender Ansiedlungsgrundsätze.

Naturgemäß handelt es sich bei der Schaffung eines Gewerbegebiets um ein unpopuläres, jedoch nach unserer Überzeugung unverzichtbares Instrument zur mittel- und langfristigen Verbesserung der finanziellen Situation Bendestorfs. Außer Steuereinnahmen bestehen positive Chancen in der Schaffung wohnnaher Arbeitsplätze, der Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch Gewerbevielfalt und in der Verbreiterung des Dienstleistungsangebots vor Ort. Zudem könnte die Schaffung von Büroraum dabei helfen, in Bendestorf wohnende Unternehmer dazu zu bewegen, einen Teil ihrer bislang anderswo anfallenden Gewerbesteuer vor Ort zu zahlen.

Nur mit gemeinsamen Anstrengungen und einem Strauß von Maßnahmen kann es – zusammen mit der engagierten Kämmerin Sandra Ostermann – gelingen, unsere Handlungsfähigkeit für Investitionen in die Gegenwart und Zukunft des Dorfes zu erhalten

Dr. Andreas Peters (für die CDU-Fraktion im Bendestorfer Gemeinderat)