Über die erneut aufgenommenen Gespräche mit dem Grundeigentümer Jürgen Meyer und seinem vermeintlichen Investor Lücking hätten wir an dieser Stelle noch gar nicht berichtet, da bisher vertraulich. Da inzwischen aber beide offenbar bereits Gespräche mit der Presse aufgenommen haben, sehen wir uns veranlasst, auch unsere Sicht der Dinge zu erläutern.

 

Und wie immer, es gibt da zwei Sichtweisen. Bei Herrn Meyer ist es eine eher gefühls- und emotional-betonte Sichtweise, die leider auch Tatsachen zuweilen völlig ausblendet. Die Gemeinde hat sich an Fakten zu halten und kann/darf – selbst für Grundstücke die sie noch so gerne haben möchte – keine Wunschpreise zahlen.

 

Da die Gemeinde das Grundstück zum Teil mit einer Veränderungssperre ‚Verkehrsfläche‘ belegt hat, hatte Herr Meyer die Gemeinde bereits vor über zehn Jahren auf Übernahme des Grundstückes verklagt – was sein gutes Recht war. Spätestens seit dieser Zeit wusste Herrn Meyer, dass die Gemeinde in solchen Fällen mit offiziellen Wertgutachten arbeiten muss. Das Gutachten erstellt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte Lüneburg (Geschäftsstelle beim Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN), Regionaldirektion Lüneburg). Das Wertgutachten damals lag vor und erschien Herrn Meyer zu gering, Meyers Antrag auf Übernahme (zu einem hoffentlich höheren Preis) schmorte 10 Jahre in irgendwelchen Gerichts-/Behördenschubladen und kurz bevor endlich entschieden werden sollte, zog Herr Meyer seinen Antrag zurück. Er wird wissen warum.

 

Der B-Plan mit der Festsetzung ‚Kreisel‘ hat nach wie vor Gültigkeit, die Gemeinde ist gehalten den B-Plan umzusetzen oder ggf. zu ändern.

Da der Rat in Mehrheit die Notwendigkeit der Verkehrsregelung an dieser Stelle sieht, wurde in einem ersten Schritt das Verkehrsgutachten aktualisiert. Heraus kam:

  1. Nur ein Kreisel an dieser Stelle ist wirklich zukunftsfähig
  2. Selbst die heute angeblich ‚Intelligenten‘ Ampeln würden hier ohne Abbiegespur nichts bringen und somit bräuchten wir wieder das Grundstück
  3. Im Gegensatz zum ersten Verkehrskonzept aus 2003/2004 werden nun auch 2 Kreisel (Lüllauerstraße und Sandbarg) befürwortet und unabhängig voneinander für sinnvoll erachtet. Weshalb der Rat ja inzwischen auch die Realisierung des Kreisels Sandbarg beschlossen hat.

 

Kleine Irritation am Rande: Im ersten Ansatz hieß es, die Fläche für den Kreisel Lüllauerstraße müsste inzwischen größer als geplant werden, weil nicht der Durchmesser sondern die Einmündungen in den Kreisel ausgeweitet werden sollten. Dies hätte natürlich Auswirkungen auf die Nutzung des verbleibenden Grundstückes gehabt. Bei finalen Gesprächen mit den Verkehrsbehörden bestätigte sich dies abschließend jedoch nicht. Heißt: Die Gemeinde kommt mit der festgelegten Fläche aus, der Kreisel selbst wird dadurch nicht kleiner.

 

Zwischenzeitlich brachte Herr Meyer dann Herrn Lücking ins Gespräch. Grundsätzlich mal nicht ganz falsch, da Herr Lücking beurteilen konnte, wie das mögliche Restgrundstück zu verwerten wäre, insbesondere da die Möglichkeit einer Zufahrt in Frage stand. Wenn man sich nun noch einmal den Wochenblatt-Artikel vom 26.09.2018 zur Hand nimmt – Kreisel dank Lücking? Investor präsentiert der Gemeinde Lösung für das Verkehrsproblem an der Lüllauer Straße – muss man schon lachen. Wo ist dann jetzt das Problem? Die Planungen für den Kreisel weichen vom Ursprung nicht mehr ab. Soll Herr Lücking doch das Grundstück von Herrn Meyer kaufen (den geforderten Preis kennt er ja) und die Gemeinde kauf ihre 600 qm zum Gutachterpreis – fertig, kann losgehen.

 

Problem ist nur: Kein Investor kann dieses Grundstück – dessen geforderter Preis dreifach über dem ortsüblichen liegt – erwerben und dann annähernd B-Plan konform etwas bauen, das sich auch nur im Mindesten rentieren würde. Im letzten Gespräch mit Herrn Lücking wurde deutlich, dass er das auch nie wirklich vorhatte.

 

Aber kommen wir zu Herrn Meyer und dem Wertgutachten zurück. Um die Verkaufsverhandlungen mit Herrn Meyer wieder aufzunehmen, musste die Gemeinde das alte Wertgutachten  aktualisieren lassen. Wie erwartet ist der Wert natürlich gestiegen. Das Gutachten liegt mit einer ausführlichen Begründung auf 36 Seiten vor – auch Herrn Meyer.

 

Es berechnet den Wert des belasteten (weil im B-Plan mit einer Verkehrsfläche belegten) Bewertungsobjektes auf 634.000 €.

Der Wert der nicht in Anspruch zu nehmenden, fiktiv unbebauten Grundstücksfläche (also Grundstück ohne Kreiselfläche und ohne Gebäude) wird zum Wertermittlungsstichtag mit 535.000 € ermittelt.

 

Zur Verdeutlichung, wir reden über ein Grundstück von 2.092 qm, bebaut mit einem großen Haus, das allerdings so gelegen ist, dass bei Erhalt weder der Bau eines Kreisels noch eine Verwertung des übrigen Grundstückes erfolgen kann.

 

Heißt also für die Gemeinde: Wir können den von uns benötigten Teil von rund 600 qm zum Preis von 99.000€ (plus/minus etwas Verhandlungsspielraum) erwerben und Herr Meyer verkauft den Rest frei oder die Gemeinde kauft alles zum Preis von 634.000 Euro (wieder plus/minus u.a. Abrisskosten).

 

Es ist unfair, wenn Herr Meyer in diesem Zusammenhang davon spricht, die Gemeinde wolle ihn über den Tisch ziehen. Wir bewegen uns hier in einem Rahmen, der klar vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist und der Gemeinde im Umgang mit den Steuer- und Fördergeldern nur einen geringen Spielraum lässt.

Herr Meyer macht für sich eine andere Rechnung auf: Er habe jetzt 2.100 qm Grundstück in der Ortsmitte und ein Haus mit einer Nutz- und Wohnfläche von rund 400 qm. Gebe er das auf, möchte er an anderer Stelle das Gleiche in neu. Diese Gedankengänge kann man zwar verstehen, aber realistisch sind sie nicht.

 

Wir sind nach dem Gespräch so auseinander gegangen, dass eine Einigung über den Kaufpreis nicht erreicht werden kann. Entsprechend muss die Gemeinde nun überlegen, wie sie weiter vorgehen will.

Fairer Weise musste Herr Oertzen als Gemeindedirektor die Möglichkeit einer Enteignung ankündigen. Eine entsprechende Vorlage für den Rat wird er erstellen. Dass der Gemeinderat dieses Verfahren tatsächlich einleiten möchte, ist keineswegs sicher.

Das Problem ist, dass wir mit den benötigten 600 qm eben nicht einfach ein Stück Garten abzweigen (dann wären die Sympathien für einen solchen Schritt sicherlich größer), sondern das wir in jedem Fall das Wohnhaus ‚anknabbern‘, letztlich ganz abreißen müssten.

 

Für die CDU ist jetzt wichtig, dass in der Öffentlichkeit ein Verständnis für die Gründe der ‚Untätigkeit‘ an dieser Stelle entsteht. Wir haben bereits einmal über 10 Jahre in diesem Verfahren abwarten müssen, ohne die Möglichkeit eines Eingreifens zu haben. Ein Enteignungsverfahren wird/würde wahrscheinlich ebenfalls Jahre bis zur Entscheidung dauern. Deshalb ist es richtig, dass wir nun mit anderen Maßnahmen – wie dem kleinen Sandbarg-Kreisel beginnen.

 

Britta Witte
CDU-Fraktionsvorsitzende

Vorsitzende Bauausschuss