Wir werden uns bei dem neuen B-Plan strikt an die zu erwartenden Festsetzungen des neuen Landesraumordnungsprogramms halten.

Das LROP hat sich im Punkt Integrationsgebot deutlich aus Jesteburger Sicht verbessert. Einzelhandelsgroßprojekte (bisher alles über 800m2) dürfen nun in Ausnahmefällen auch außerhalb des Ortskerngebietes angesiedelt werden. Die Definition der Ausnahmen trifft Jesteburg zu 100 Prozent.

Das LROP hat sich allerdings in dem Punkt Kongruenzgebot auch verschärft. Dabei geht es um den Umfang der VK-Fläche und das Warensortiment im Hinblick auf den zentralörtlichen Auftrag der Gemeinde – vereinfacht: Wie viel zusätzliche VK-Fläche verträgt der Einzelhandel im Ort und im Verflechtungsgebiet (Nachbargemeinden).
Bisher wurde dieses Gebot im alten LROP vom OVG Lüneburg als zu unbestimmt abgelehnt. Hier wurde nun ebenfalls nachgebessert.
Somit ist die Gemeinde Jesteburg gut beraten, sich nun sehr strikt auch an diese Vorgaben zu halten.

Nicht etwa das alle Gemeinden im Landkreis dies tun würden (s. gerade Erweiterung Nenndorf und Planungen Hittfeld), diese Gemeinden haben aber auch keine klagenden Nachbarn – da haben wir’s wieder 😉

Nach wie vor ziehen die Gemeinde Jesteburg und famila an einem Strang. Wir werden das Projekt realisieren.

Übrigens: Unsere Plane „Reserviert für famila“ haben wir nur abgebaut, weil es Beschwerden gab und wir nun eine Baugenehmigung (da größer als 1 m²) hätten beantragen müssen.