Transparenzhinweise
Dies ist die Transparenzbekanntmachung gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2024/900 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPW-VO) sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1410. Sie informiert Sie umfassend über die werbende Stelle, die Inhalte, die Finanzierung, die Verbreitung und die eingesetzten Targeting-Verfahren der Kampagne.
Einordnung der Kampagne
Die Kommunikationskampagne der CDU in der Samtgemeinde Jesteburg zur Kommunalwahl 2026 ist politische Werbung im Sinne des Art. 3 Nr. 2 TTPW-VO. Der CDU-Ortsverband der Samtgemeinde Jesteburg tritt damit als Sponsor im Sinne von Art. 3 Nr. 10 TTPW-VO und als politischer Akteur im Sinne von Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO auf. Diese Bekanntmachung gilt für sämtliche Werbemittel, die im Rahmen dieser politischen Werbekampagne im Sinne des Art. 3 Nr. 5 TTPW-VO veröffentlicht werden.
Sponsor der Kampagne
| Sponsor | CDU Ortsverband Samtgemeinde Jesteburg |
| Anschrift | Pferdeweg 72, 21266 Jesteburg |
| Vertretungsberechtigt | Jörg Berberich, Ortsverbandsvorsitzender |
| Operativ verantwortliche Person | Jörg Berberich, Ortsverbandsvorsitzender |
| joerg.berberich@cdu-jesteburg.de | |
| Website | www.cdu-jesteburg.de |
| Rechtsform | Partei, nicht rechtsfähiger Verein |
| Sitz | 21266 Jesteburg |
| Politischer Akteur (Art. 3 Nr. 4 TTPW-VO) | Ja |
| Kontrollierende Einrichtung | Keine |
Bezug zur konkreten Abstimmung
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Wahl der Gemeinderäte Jesteburg, Bendestorf, Harmstorf, des Samtgemeinderates Jesteburg sowie des Kreistages im Rahmen der Kommunalwahlen in Niedersachsenam 13. September 2026.
Verbreitungszeitraum
Die politische Werbung wird im Zeitraum 01.01.2026 bis 04.10.2026 verbreitet.
Finanzierung der Kampagne
Für die politische Werbung besteht ein Medienbudget in Höhe von 9.500,00 Euro. Das Medienbudget wird aus Mitteln des CDU-Ortsverbandes der Samtgemeinde Jesteburg finanziert. Die Mittel stammen vollständig aus der Europäischen Union (Bundesrepublik Deutschland).
Beteiligte Anbieter politischer Werbedienstleistungen
Sämtliche Plattformen und Medienanbieter, über die Werbemittel ausgespielt werden, sind ihrerseits als Herausgeber im Sinne von Art. 3 Nr. 13 TTPW-VO zu qualifizieren und unterliegen eigenen Pflichten:
| Wochenblatt-Verlag Schrader GmbH & Co.KG | Print-Anzeigen in „Kreiszeitung Wochenblatt“ |
Sonderregelungen in der heißen Phase (Art. 5 TTPW-VO)
Da die Kommunalwahl am 13.09.2026 stattfindet, gilt vom 13.06.2026 bis 13.09.2026 das Verbot der Sponsoring-Tätigkeit für Sponsoren mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Art. 5 Abs. 1 TTPW-VO). Der Sponsor erklärt daher. dass er seinen Sitz in der Europäischen Union hat. Es werden ausschließlich Mittel aus EU-Quellen eingesetzt. Sämtliche eingebundene Dienstleister haben ihren Sitz in der Europäischen Union oder einem EWR-Staat (Bundesrepublik Deutschland). Es findet keine Mit-Finanzierung oder Mit-Sponsoring durch Akteure aus Drittstaaten statt.
Aufbewahrung und Europäisches Archiv
Diese Transparenzbekanntmachung wird gemäß Art. 12 Abs. 5 TTPW-VO einschließlich aller Aktualisierungen für sieben Jahre nach Ende der Kampagne unter dieser URL verfügbar gehalten. Sämtliche Online-Anzeigen werden in das Europäische Archiv für politische Online-Anzeigen nach Art. 13 TTPW-VO eingespeist und sind dort dauerhaft abrufbar.
Meldung möglicher Verstöße
Wer den Verdacht hat, dass diese Kampagne oder einzelne ihrer Werbemittel den Anforderungen der TTPW-VO nicht entsprechen, kann dies wie folgt melden:
| Direkte Meldung an den Sponsor | joerg.berberich@cdu-jesteburg.de |
| Ansprechpartner für Datenschutz- und Transparenzfragen | datenschutz@cdu.de |