Die Pläne über die nächsten 10 Jahre für die Erweiterung und Zukunftssicherung des Familienbetriebes Hof & Gut stoßen bei der CDU auf grundsätzliche Zustimmung. Wir haben uns jedoch auch intensiv mit den Einwendungen der Itzenbütteler Einwohner auseinandergesetzt:

 

  • Die Gebäude der Remise und des ehemaligen Schweinestalls sind abgängig. Ihr Abriss und ein Neubau zur Erweiterung der Gastronomie um Veranstaltungsräume und zusätzliche 12 Gästezimmer ist schlüssig.

Aber:  Maßnahmen zum Lärmschutz müssen getroffen werden. Dazu gehört nicht nur     die Anordnung der Räume, sondern auch die Verlagerung von Parkplätzen und   der Abfallentsorgung.

  • Dafür wird im Bebauungsplanverfahren ein Schallschutzgutachten Sorge tragen.

 

  • Dass zusätzliche Parkplätze schon heute benötigt werden, steht außer Frage.

Aber:  Sie müssen in ihrer Zahl für alle Planungen ausreichend sein, in der Größe             heutigen Fahrzeugen angepasst und z.T. behindertengerecht. Außerdem ist der         Parkplatz mit Bäumen und Büschen so zu bepflanzen, dass keine ‚Autowüste’        entsteht.

  • Baugenehmigungen werden nur mit dem Nachweis ausreichender Parkplätze erteilt. Dies gilt grundsätzlich; auch für Hotel sowie Hofladen. Daher wird bereits im Städtebaulichen Vertrag und auch im Bebauungsplan darauf eingegangen.

 

  • Ein Hofladen war schon früher geplant, konnte aber aus Platzmangel im Hauptgebäude nicht realisiert werden. Er wäre eine Bereicherung für Itzenbüttel und Umgebung; bietet zudem auch eine Vermarktungsmöglichkeit für die Produkte der Landwirte im Ort.

Aber:  Eine Verkaufsfläche von 400 qm plus 100 qm Nebenräume empfindet man in        Itzenbüttel offenbar für zu groß. Der Entwurf eines Flachdachgebäudes wird als           unpassend angesehen.

  • Die beantragte Verkaufsfläche wurde inzwischen auf 320 qm, die Nebenräume auf 80 qm reduziert. Entsprechend wird dies in den Verträgen festgehalten. Um die optische Einfügung in den Ort zu gewährleisten (z.B. kein Flachdach), werden wir die Ortsgestaltungssatzung auch auf der neuen B-Plan-Fläche zur Anwendung bringen.

 

  • Den Neubau eines Hotels kann man in der Gemeinde nur begrüßen. Die schöne Umgebung und die Nähe zu Hamburg wird von vielen unserer Nachbargemeinden touristisch – also wirtschaftlich – genutzt. In unserem Ort bieten sich die Unterkünfte zum größten Teil nur noch für Tagungen und Handwerker an. Schon im Masterplan Jesteburg 2020 wurde ein ‚schönes’, modernes Hotel gewünscht.

Aber:  Hier muss der Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Ortsverträglichkeit   glücken. Die im Ursprungsantrag angedachten 70 Zimmer sind überdimensioniert, so befürchten manche Itzenbütteler. Aus wirtschaftlicher        Sicht rät der Tourismusverband zu einer Größenordnung von 60-70 Zimmern.

  • Nun wurde das Vorhaben auf 59 Zimmer reduziert. Damit wird der gewünschten Verkleinerung Rechnung getragen, zusammen mit den 12 neuen Zimmern auf der Hofstelle wird trotzdem eine wirtschaftliche Größenordnung erreicht. Um das Hotel auch optisch in den Ort einzupassen, wird auch hier die Ortsgestaltungssatzung gelten. Außerdem möchten wir im Bebauungsplan festlegen, dass das Gebäude nicht höher als das nebenstehende Mehrfamilienhaus wird.

 

  • Die Anregung des Landkreises zur Verlegung des Wirtschaftsweges ‚In der Brede’ ist zu begrüßen. Der Abzweig in einer Kurve ist problematisch und der optische Zusammenhang zwischen Hofstelle und Hotel sollte deutlich werden.

Aber:   Der Weg ist als reiner Wirtschaftsweg anzulegen. Zusätzlich wollen wir im Zuge   der Bauarbeiten an dieser Stelle eine verkehrsberuhigende Maßnahme in der      Itzenbütteler Straße installieren.

  • Das wird im B-Plan so festgeschrieben.

 

 

Außerdem das Thema Verkehr :

 

Wir gehen davon aus, dass niemand ein Interesse daran hat, dieses Thema zum absoluten Totschlagargument für jegliche Entwicklung im Gemeindebereich zu stilisieren.  Dass die heutige Situation unbefriedigend ist, wird nicht bestritten. Doch es ist Licht am Horizont!

 

In Sachen Kreisel Lüllauerstraße zeichnet sich eine gute Entwicklung ab. Ein Investor für das Grundstück ist gefunden, die Zuwegung zum Restgrundstück (nach Kreiselbau) ist geklärt. Nun ist das Verkehrswertgutachten der Gemeinde zu aktualisieren. Mit dem Kreisel werden dann auch die Probleme am Sandbarg gelöst. Gelder für die Planungen stehen über die Städtebauförderung bereit.

 

Zusätzlich möchten wir eine Tempo 30-Zone für gesamt Itzenbüttel durchsetzen, dazu auch die bereits erwähnte verkehrsberuhigende Maßnahme (Schweller, Rinne, Fahrbahnteiler o.a.). Ebenso kann geprüft werden, ob ein Zebrastreifen an der Bushaltestelle sinnvoll ist. Darüberhinaus möchten wir die Straße für LKW-Verkehr von Reindorf bis Sandbarg sperren (ausgenommen Anlieferverkehr, Landwirtschaft, ÖPNV).

 

 

Und hier noch einige Schlaglichter der „Contra-Argumente“ und unsere Antworten:

 

  • Der Wert meiner Immobilie sinkt. –           In einem lebendigen Ort verlieren Immobilien ihren Wert nicht, sie gewinnen!
  • Der Schmutzwasserkanal ist zu klein –           Stimmt nicht. Schriftliche Einlassung des Landkreises liegt vor.
  • Keine großartigen Steuereinnahmen zu erwarten –           Stimmt kurzfristig für den Hotelbetrieb. Nicht für Restaurant und Hofladen. Außerdem werden Arbeitsplätze geschaffen. Aussagen, dass wären ja alles nur nicht sozialpflichtige Jobs müssten dann mal belegt werden. Übrigens: Auch bei Mini-Jobs werden Abgaben zur Kranken- und Sozialversicherung geleistet.
  • Wohnbebauung ist wichtiger –           Wohnungsbau ist auch wichtig, aber 1. geschieht dies auch (s. Böttcher bereits konkret, Heitmann und Meyer optional) und 2. profitiert die Gemeinde nur bis zu einer bestimmten Deckelung von der Einkommenssteuer und die Infrastrukturmaßnahmen (Kita, Schule etc.) gehen da wieder ab. Um Arbeitsplätze vor Ort und Gewerbesteuer hat Jesteburg sich viel zu lange nicht gekümmert. Heute stehen wir im Vergleich der Gemeinden am Ende des Rankings.
  • Es sind genug Flächen in Jesteburg vorhanden –           Es geht hier um die Erweiterung eines Betriebes auf eigenem Grund und im Zusammenhang mit den übrigen Betriebsgebäuden
  • Die Oberflächenentwässerung im Bereich Itzenbütteler Str. 151 und 153 muss geregelt werden –            Das ist richtig, hat aber überhaupt nichts mit den Planungen von Hof&Gut zu tun. Außerdem ist hier der Auftrag für den Einbau eines Sickerschachtes lt. Verwaltung bereits erteilt.

 

 

Und wie geht es nun weiter ?

 

Wir stehen am Beginn eines langen, öffentlichen und transparenten Prozesses.

Die Schritte im Einzelnen:

 

  1. öffentlicher Bauausschuss am 14.11.18 – hier geben die Ausschussmitglieder eine Empfehlung für den Verwaltungsausschuss (VA/nicht öffentlich) und den Rat (öffentlich) ab
  2. Der Verwaltungsausschuss gibt im Dezember seinerseits eine Empfehlung für den Rat (zumeist die gleiche Empfehlung wie aus dem Fachausschuss)
  3. Der Rat tagt öffentlich am 19.12.18, berät abermals und fällt einen Beschluss. Je nach Ergebnis wird das Projekt dann planungsseitig angeschoben oder nicht.

 

Kommt es zu dem Beschluss die Planungen zu beginnen, dann geht es folgendermaßen weiter:

 

  1. BauA und VA beraten und beschließen einen städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zur Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten (z.B. für die Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, Gutachten, Planungen, Ausgleichsmaßnahmen, Verlegung des Weges…).
  2. Die Gemeinde stellt bei der Samtgemeinde einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes.
  3. Ein zweistufiges Bauleitverfahren wird eingeleitet. Das heißt: ein Bebauungsplan-Vorentwurf wird von einem Fachbüro erarbeitet und in öffentlicher Sitzung im BauA beraten (Stufe 1). Zumeist fließen dann schon erste Änderungen ein. Wird der Vorentwurf vom BauA und VA für gut befunden, wird er 4 Wochen ausgelegt. In dieser Zeit haben verschiedene Behörden und Einrichtungen (Träger öffentlicher Belange) sowie alle Einwohner die Gelegenheit Anregungen und Bedenken einzureichen. Danach erarbeitet das Fachbüro eine Liste aller Anregungen und gibt dazu jeweils eine fachliche Einschätzung ab (Abwägung).
  4. Die Anregungen/Bedenken und die dazu vom Fachbüro vorgeschlagenen Abwägungen werden öffentlich im BauA beraten. Alle sich daraus ergebenden Änderungen des Vorentwurfes werden dem VA zum Beschluss empfohlen. Nach Einarbeitung der Änderungen wird der Bebauungsplan-Entwurf abermals 4 Wochen ausgelegt und erneut können von allen Seiten Anregungen und Bedenken eingereicht werden (Stufe 2).
  5. Wieder berät der BauA öffentlich über die Anregungen, Bedenken und die Abwägungen. Oftmals werden erneut Veränderungen vorgenommen. Sofern sich keine gravierenden Änderungen mehr ergeben, empfiehlt der BauA dem VA und dem Rat den B-Plan-Entwurf zum Beschluss.
  6. Der VA berät die Empfehlung aus dem BauA und gibt seinerseits eine Empfehlung für den Rat.
  7. Der Rat der Gemeinde Jesteburg beschließt den Bebauungsplan. Es ist damit zu rechnen, dass dieser Beschluss keinesfalls vor Ende 2019 erfolgt.
  8. Ist der B-Plan gültig, kann der Investor seine Baugenehmigungen beantragen. Dies soll in drei Schritten über die nächsten Jahre verteilt geschehen.