(bw) Wie geht es weiter im Itzenbütteler Kirchfeld? Gibt es eine Möglichkeit, dass Itzenbütteler Kirchfeld mit moderaten Festsetzungen von einem Wochenendhausgebiet in ein waldnahes Wohngebiet umzuwandeln?

Mit dieser Frage beschäftigen sich Politiker und Anwohner bereits seit Jahren. Dabei können die Meinungen quer durch alle Beteiligten nicht unterschiedlich sein. In der Politik suchen die CDU und Teile der SPD nach einer Lösung, die mittels Bebauungsplan-Änderung das dauerhafte Wohnen in diesem Gebiet ermöglicht, während andere Teile der SPD und die Grünen dieses Thema in den nächsten Jahren nicht anfassen möchten. Bei den Einwohnern ist die Interessenlage ebenfalls höchst unterschiedlich; eine Mehrheit der Bewohner des Wochenendhausgebietes möchte die rechtliche Zulässigkeit des Dauerwohnens erreichen, andere möchten den Status Wochenendhausgebiet erhalten und dritte wohnen bereits in einem Streifen mit Dauerwohnrecht und wünschen keine Veränderungen im Gebiet hinter ihren Häusern.

Diese Gemengelage wurde auch auf einer Anwohnerversammlung im Juni dieses Jahres deutlich. Immerhin bildete sich jedoch eine Arbeitsgruppe aus Einwohnern des Kirchfeldes, welche Vorstellungen für die Entwicklung des Gebietes erarbeiteten, die einen möglichst breiten Konsens finden könnten.

In erster Linie wurde der Wunsch nach Beibehaltung möglichst großer Grundstücke (1500 bis 1800 qm) und einer moderaten Erschließung (Straßen/Oberflächenentwässerung) formuliert.

Auf dieser Grundlage erfolgte im November erneut eine Beratung im Bauausschuss.

Um weitere konkretere Planungen vornehmen zu können, sind nun jedoch Fachberatungen erforderlich – die kosten Geld. In Jesteburg ist es üblich, dass Kosten für Bebauungspläne, deren Nutzen einem konkreten Personenkreis zuzuordnen ist, von diesen Personen zu tragen sind und nicht aus dem allgemeinen Steueraufkommen gezahlt werde.

Daher sind ‚die Kirchfelder’ nun aufgefordert, eine Person oder einen Personenkreis (z.B. als GbR) zu benennen, welche/r der Gemeinde gegenüber als Ansprechpartner und Vertragspartner für einen entsprechenden städtebaulichen Vertrag auftritt. Der Vertragsentwurf wird dem Bauausschuss zur Beratung vorgelegt. Erst nach Abschluss eines Vertrages wird in der Sache weitergearbeitet.

Bauausschuss-Sitzungen sind immer öffentlich und interessierte BürgerInnen herzlich willkommen.