Pressemitteilung des Fraktionsvorsitzenden der Kreis-CDU Dr. Hans-Heinrich Aldag –

In der Sitzung des Kreistages am 21. Juni wird unter Top 14.02 ein Antrag der CDU- WG-Gruppe zum Thema „Wohnen im Landkreis Harburg“ behandelt.

Wie bekannt, ist ein Bedarf von zusätzlichen 3000 Wohnungen in den nächsten fünf Jahren prognostiziert. Die Planungen für eine zu gründende kommunale Wohnungsbaugesellschaft setzen sich zum Ziel, innerhalb der nächsten fünf Jahre bis zu 1000 Wohnungen zu schaffen. Um den Bedarf zu decken, ist der Landkreis aber zwingend auf die Mitwirkung der privaten Wohnungswirtschaft angewiesen. Um auch hier schneller und effizienter Erfolge zu erzielen, sollen die Rahmenbedingungen für private Investoren durch den einen 6-Punkte-Plan verbessert werden. Ziel ist der Abbau bürokratischer Hemmnisse und eine größere Transparenz der Marktgegebenheiten. Im Ergebnis kann man davon ausgehen, dass mit einem insgesamt vergrößerten Angebot an Wohnungen auch eine grundsätzliche Dämpfungswirkung der Mietpreissituation erreicht wird.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU Dr. Hans-Heinrich Aldag bekräftigt den Antrag der Gruppe nochmals mit den Worten: „Für die CDU/WG-Gruppe beinhaltet das Thema „Wohnen im Landkreis“ neben – wenn nicht sogar vor – der viel diskutierten kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zwingend einen neuen Aufbruch bei der Erleichterung auch des privaten Bauengagements im Landkreis. Hierzu gehört, dass notwendige Bürokratien und Planung im Hinblick auf effiziente Strukturen optimiert werden müssen. Nur mit diesen beiden Seiten der Medaille können wir die Herkulesaufgabe der Schaffung bezahlbaren Wohnraums in unserer Region stemmen.“

CDU/WG haben daher ihre Anträge vom 18.02.16 und 18.05.2016 mit dem heutigen Tag nochmals konkretisiert und stellen folgende Punkte zur Abstimmung:

(1)Erstellung und Pflege eines zentralen Wohnflächenkatasters (einer Wohnbaukarte) aller Gemeinden beim Landkreis. Das Wohnflächenkataster kann Transparenz erzeugen und einen Überblick über Flächenpotentiale für Wohnungsbauaktivitäten herstellen. Es ist in enger Abstimmung mit den Kommunen des Landkreises aufzustellen. Durch eine AG „kommunaler Wohnungsbau“ mit den Hauptverwaltungsbeamten wäre festzulegen, welche Flächen in das Kataster aufzunehmen sind, die erforderliche Mindestgröße, der planungsrechtlicher Status, die Verfügbarkeit etc.

(2) Überprüfung und ggf. Anpassung von Planungs- und Genehmigungsprozessen im Hinblick auf den Abbau bürokratischer Hemmnisse für die Schaffung von Wohnraum. In einem ersten Schritt sollte hier der Umstellungsprozess von der Papierakte zur digitalen Akte intensiviertwerden, um Optimierungspotentiale für die Abläufe im Genehmigungsverfahren zu nutzen. Neben dem regelmäßigen Austausch mit den Hauptverwaltungsbeamten sollte die Verwaltung außerdem einen regelmäßigen Kontakt mit den kommunalen Bauamtsleitern etablieren, um Hemmnisse und Hürden in Genehmigungsverfahren frühzeitig zu erkennen und auszuräumen. Aus dem gleichen Grund sollte darüber hinaus ein Austausch mit Architekten und Entwurfsverfassern aufgebaut werden.

(3) Jährliche Offenlegung der Quote der innerhalb von 2 Monaten nach Beibringung der erforderlichen Unterlagen abgeschlossenen Baugenehmigungsverfahren gegenüber dem Kreistag. Wünschenswert wäre, dass die Abteilung 60 sogar in regelmäßigen Abständen dem Bau- und Planungsausschuss bzw. dem Kreistag gezielt über Laufzeiten der Baugenehmigungsverfahren berichtet. Dabei wären die Laufzeiten eines Genehmigungsverfahrens zu differenzieren nach Wohn- und Gewerbebauten sowie ab Eingang des Antrages einerseits und ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen andererseits.

(4) Nach zügiger Verabschiedung des RROP wird umgehend überprüft, ob im Hinblick auf Flächen für den Wohnungsbau eine erneute Modifizierung erforderlich wird. Bei der Entwicklung des RROP wurde vor dem Hintergrund der Energiewende das Augenmerk stark auf Flächen für regenerative Energien gerichtet. Der Entwurf des RROP 2025 geht jedoch auch von einer wachsenden Bevölkerung des Landkreises bis 2025 aus. Dementsprechend ermöglicht die Grundstruktur des RROP bereits jetzt unter bestimmten Voraussetzungen eine deutliche Siedlungsentwicklung. Dies soll eine Anpassung und Fortschreibung des RROP jedoch nicht ausschließen.

(5) Einrichtung eines ständigen Arbeitskreises der Bauamtsleiter der Kommunen mit der Kreisverwaltung zur Überprüfung und ggf. abgestimmten Aktivierung der Wohnungsbautätigkeit. Wie bereits unter Punkt 2 beschrieben, soll die Verwaltung einen Arbeitskreis mit den kommunalen Bauamtsleitern etablieren. Zum Thema Wohnungsbau und Aktivierung der Wohnbautätigkeit wird eine enge Abstimmung mit der kommunalen Wohnungsbaugesellschaft angestrebt.

(6) Bestellung eines Wohnungsbaukoordinators/einer Wohnungsbaukoordinatorin als Stabsstelle beim Landrat. Der/die WohnungsbaukoordinatorIn soll Ansprechpartner für potentielle Investoren sein und eine schnelle, unkomplizierte Abstimmung zwischen den beteiligten Akteuren herstellen, um so die Vorhaben der privaten und kommunalen Wohnungswirtschaft zügig umzusetzen. Unser Wunsch wäre die Übernahme dieser Aufgabe durch die Kreisrätin des Landkreises Harburg, Frau Scherf.